Ihr Weg aus der Schuldenfalle
Sie sind pleite?
Ihnen steht das Wasser bis zum Hals?
Sie stecken seit Wochen den Kopf in den Sand, Briefumschläge bleiben ungeöffnet liegen? Was Nachtruhe bedeutet, wissen Sie schon seit Wochen oder gar Monaten nicht mehr?
Die Gläubiger bombardieren Sie mit Anrufen und Mahnungen?
Mit dem Gerichtsvollzieher sind Sie bereits per „Du“?
Sie wissen weder ein noch aus, da Ihre Schuldenlast Sie erdrückt?
Nun, ein kleiner Trost: Ihnen geht es nicht alleine so. In Deutschland geraten jährlich viele Tausende von Unternehmen und Privathaushalte in die Insolvenz, weil sie den Forderungen ihrer Gläubiger nicht mehr nachkommen können. Eine Besserung der Lage ist derzeit nicht absehbar. Ganz im Gegenteil!
Es gibt einen Ausweg: Die Restschuldbefreiung!
Ich biete meinen Mandanten, sowohl dem Unternehmer wie auch der Privatperson, rechtliche Beratung, Vertretung und Begleitung bei der Durchführung von außergerichtlichen Vergleichen und Insolvenzverfahren. Ich helfe Ihnen raus aus der Schuldenfalle und eröffne neue Perspektiven. Damit das Leben wieder Spaß macht!
Für den Unternehmer:
Für den unternehmerisch tätigen Mandanten geht es zumeist darum, frühzeitig negative wirtschaftliche Fehlentwicklungen zu erkennen. Dem Unternehmer stehen wir bei der Erstellung und Umsetzung von auf die konkrete Lage unter Berücksichtigung rechtlicher, steuerlicher und betriebswirtschaftlicher Aspekte zugeschnittenen Sanierungsplänen und damit dem Erhalt einer wirtschaftlich erfolgreich handelnden Unternehmung zur Seite.
Die Bewältigung einer Unternehmenskrise kann außergerichtlich wie durch ein gerichtliches Insolvenzverfahren erfolgen, welches ich mit Ihnen durchlaufe. Innerhalb des Insolvenzverfahrens kann beispielsweise eine (Teil-) Sanierung durch Gründung einer Auffanggesellschaft, durch die Veräußerung von Betrieben oder Betriebsteilen oder auch durch ein Insolvenzplanverfahren versucht werden. Ziel der Sanierung ist dabei immer die Fortführung des Unternehmens. Wenn dies nicht gelingt, sollte wenigstens eine Restschuldbefreiung erzielt werden.
Für den Privatschuldner:
Dem Privatschuldner stehe ich zur Seite bei Verhandlungen mit seinen Gläubigern, insbesondere bei Bankgesprächen etc.. Auch hier wird zunächst versucht, eine außergerichtliche Bereinigung der Schuldensituation herbeizuführen. Erweist sich dieser Weg als aussichtslos, gehe ich mit Ihnen durch die Verbraucherinsolvenz mit dem Ziel der Restschuldbefreiung. Danach können Sie wieder frei atmen!
Seit dem 04.02.2010 bin ich Mitglied der Insolvenzanwalt24 EWIV und werde dort als Berater geführt für die Bereiche:
- Privatinsolvenz
- Unternehmensinsolvenz
- Schuldenregulierung
- Sanierung
Unter www.insolvenzanwalt24.de finden Sie ausführliche Informationen rund um die Themen Schulden und Insolvenz. Als Berater bin ich für die Regionen Kiel und Hamburg gelistet, übernehme aber auch Mandate aus dem ganzen Bundesgebiet.
Persönliche Beratungsgespräche mit Mandanten aus der Region Hamburg werden nach vorheriger Terminvereinbarung im Rahmen auswärtiger Sprechtage in der Kanzlei Happke, Prange, Reimann aus Hamburg geführt.
